Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A&W Apparate & Wärmetauscherbau GmbH

 

Allgemeines

  1. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Vertragsleistung ausführen.
  2. Angebote sind unverbindlich. Bei Sonderausarbeitung behalten wir uns das Recht vor, den Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen, falls der Auftrag nicht erteilt wird.
  3. Alle Erklärungen, Zusagen, Abreden jedweder Art, einschließlich solcher unserer Vertreter und Angestellten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für eine Abänderung dieser Klausel. Telegrafische und fernschriftliche Abmachungen sind schriftlich zu bestätigen.
  4. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung/Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

 

Lieferung – Lieferzeit

  1. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sich nicht schriftlich etwas anderes ergibt.
  2. Überschreiten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, zugesagte Lieferzeiten und kommen wir dadurch in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, sofern er einen Schaden glaubhaft macht, für jede vollendete Woche Verzug eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Wertes der jeweiligen Leistung/Lieferung zu verlangen, jedoch nicht mehr als max. 5%.
  3. Setzt uns jedoch der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine den Umständen nach angemessene Nachfrist und versäumen wir diese aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  4. Alle Ereignisse höherer Gewalt, wie Sabotage, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung sowie alle sonstigen Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Einhaltung zugesagter Fristen; dauern diese Ereignisse länger als vier Wochen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nicht zu.

 

Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, beruhen die angegebenen Preise auf unseren Gestehungskosten im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Verändern sich diese nach Absendung der Auftragsbestätigung bis zum Zeitpunkt der Auslieferung, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu verändern.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug frei unserer Bankverbindung fällig.
  3. Überschreitet der Kunde vereinbarte Zahlungsziele, so sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen, dem Kunden ist es jedoch vorbehalten, uns nachzuweisen, dass in Folge der Fristüberschreitung ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns lediglich diesen Schaden zu ersetzen.
  4. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; Tilgung durch Wechsel- oder Scheckzahlung tritt erst dann ein, wenn uns der jeweilige Betrag bei unserer Bank unwiderruflich gutgebracht worden ist. Alle Wechsel-, Scheck- und Diskontspesen sowie alle sonstigen Kosten gehen dabei ausschließlich zu Lasten des Kunden. Alle Transfer- und sonstige Spesen frei Bankverbindung Schwedt. Alle Steuern und sonstige Abgaben, die im Land des Kunden anfallen, gehen zu seinen Lasten.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. In diesen Fällen ist der Kunde auch zur Zurückbehaltung befugt. Im Übrigen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechtes auf dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis beruht.
  6. Werden uns nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wie z.B. schleppende Zahlungsweise, nachteilige Auskünfte etc. so sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis uns angemessene Sicherheit geleistet ist; kommt der Kunde unserem Verlangen nach Sicherheit nicht innerhalb angemessener Frist nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

 

Haftung /Gewährleistung

Soweit wir im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu haften haben, wird die Höchstsumme für diesen Auftrag auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate nach Inbetriebnahme, max. 36 Monate nach Lieferung.

 

Sonstige Haftungen

  1. Soweit außerhalb der Gewährleistung (vgl. Ziff. 4) Ansprüche gegen den Kunden geltend gemacht werden, verjähren diese innerhalb der Gewährleistungsfristen.
  2. Soweit im Vorstehenden unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter/Angestellten/Erfüllungsgehilfen.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist jedoch berechtigt, von uns gelieferte Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch schon jetzt alle ihm gegenüber seinen Abnehmern entstehende Forderung in Höhe des jeweiligen Fakturawertes unserer Vorbehaltsware ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde berechtigt, so lange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist verpflichtet, auf unser schriftliches Verlangen, uns die Namen der Abnehmer bekanntzugeben, uns alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und den Abnehmern die Abtretung offenzulegen, sofern wir – falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist – die Forderungen selbst einziehen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Er ist verpflichtet, uns von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedweder Art unverzüglich zu informieren. Er ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage gem. §771 ZPO einzuräumen; alle insoweit anfallenden Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.
  4. Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden geschieht für uns; § 950 BGB ist ausgeschlossen.

 

Sonstiges

  1. Für Pläne, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere technische Unterlagen, welche nicht als Eigentum vertragsmäßig an den Kunden übergehen, behalten wir uns das geistige Eigentum vor; diese Dokumente dürfen nicht ohne unsere Zustimmung vervielfältigt oder Dritten ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.
  2. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungsverpflichtung, ist der Sitz unserer Firma.
  3. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Schwedt, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dem für seinen Wohnsitz zu-ständigen Gericht zu verklagen.
  4. Auf den vorliegenden Vertrag ist deutsches Recht anwendbar, die Geltung des Einheitlichen Kaufgesetzes ist jedoch ausgeschlossen.